Thema:
Re:Klageschrift. flat
Autor: Phil Gates
Datum:22.11.19 15:28
Antwort auf:Re:Klageschrift. von thestraightedge

>>Sicher, wenn BK das nicht transparent macht (wie in Deutschland), dann ist das nicht in Ordnung, aber wo soll der Schaden sein? Da will doch nur jemand schnell mal 50.000 Dollar abstauben. Na, vielleicht reicht es dann auch für 'nen vernünftigen Haarschnitt, ne neue Brille und ne neue Krawatte.
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>Ich las gestern, dass er (bewusst) den Schaden nur in Höhe der Kosten des Burgers geltend machen möchte, und das eher als Hinweis auf die Praktik zu verstehen ist.


Das steht im Klageantrag aber völlig anders. Die wollen nicht nur den Kaufpreis zurück, sondern Rückzahlung des Kaufpreises, aber auch Naturalrestitution ("actual compensatory damages") und weitergehenden Schadensersatz ("any other damages the Court sees fit"), da kann Melanie uns vielleicht sagen, was das sein könnte, vermutlich Schmerzensgeld, und das kann in den USA ja sehr hoch sein.


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