Thema:
Re:Casey Neistat zur DJI Mavic Mini... flat
Autor: ChRoM
Datum:22.11.19 09:59
Antwort auf:Re:Casey Neistat zur DJI Mavic Mini... von hellbringer

>>Nicht in Deutschland.
>
>Hier in Österreich leider schon.


Noch nicht. Austro Control schreibt mir auf Anfrage:

Da die DJI Mavic Mini laut Angaben des Herstellers über eine sehr geringe Betriebsmasse von nur 249g verfügt, ist das Gerät in vielen Anwendungsfällen als „unbemanntes Gerät bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie" (§ 24d Luftfahrtgesetz) zu klassifizieren, somit ist auch bei der Erstellung von Luftbildaufnahmen keine Bewilligung der Austro Control erforderlich. Jedoch ist darauf zu achten, dass Flughöhe und Geschwindigkeit so gewählt werden, dass die 79-Joule-Grenze nicht überschritten wird und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden.
Wird das Gerät auch in Höhen über 30m über Grund verwendet bzw. die 79-Joule-Grenze überschritten und erfolgt der Betrieb gegen Entgelt/gewerblich bzw. nicht zum Zwecke des Fluges selbst (zB zur Erstellung von Foto- oder Filmaufnahmen), ist eine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich.


Bummer:

Ab Juli 2020 wird die neue EU-Verordnung umgesetzt, bei welcher auch Flugmodelle mit Kamera unter 250 Gramm registriert werden müssen.


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