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Autor: | Kim | ||
Datum: | 20.11.19 19:57 | ||
Antwort auf: | Re:Pfui: Kassengesetz 2020 von manic miner | ||
>die Erfordernisse eines komplett Vollständigen Kassenbuchs oder Kassenberichten mit Zählprotokollen sind schwer einzuhalten. Sobald Fehler drin sind ist die Buchführung hinfällig und das Amt ist schätzungsbefugt > >Selbst ein Kassensturz mit den Zählergbnissen des Vortrages abzugleichen ist schon vielfach nicht möglich. Die Hürden sind hoch und der Aufwand viel höher das ist gar nicht schwer einzuhalten weil es keine formalen forschriften dazu gibt. ganz im gegensatz zu den abstrusen ansprüchen an elektronische kassen bei denen selbst die fachabteilungen der jeweiligen finanzämter nicht wissen, wie was in der praxis umgesetzt oder im zweifelsfall verarbeitet werden soll. da ich bereits eine nicht angekündigte kassenschau im letzten jahr hatte weiss ich wirklich, wovon ich spreche. |
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