Thema:
Re:Pfui: Kassengesetz 2020 flat
Autor: manic miner
Datum:20.11.19 15:34
Antwort auf:Re:Pfui: Kassengesetz 2020 von Phil Gates

Coole Argumentation. Ist die Verpflichtung zur Buchführung eines jeden Geschäftsvorfalls und dessen Aufbewahrung dann nicht auch eine ebensolche Vorverurteilung?

Um mal auf dem Teppich zu bleiben, jede Gastronomie zeichnet das alles und mehr zur eigenen Kalkulation, für die Banken und insbesondere zur Kontrolle des eigenen Personals auf. Die Registrierkasse) Warenwirtschaft übernimmt dabei alles an Arbeit. Und mehr als diese zu bedienen, abends einen Z-Bon zu drucken und dem Kunden seinen Beleg in die Hand zu drücken verlangt keiner. Die Zeiten der mitlaufenden Bonrolle sind mit elektronischen Kassenjournalen lange vorbei.

Das ist absolut lächerlich wie das aufgeblasen wird.


----------------------
Gesendet mit M! v.2.7.0


< antworten >