Thema:
Re:Pfui: Kassengesetz 2020 flat
Autor: manic miner
Datum:20.11.19 12:32
Antwort auf:Re:Pfui: Kassengesetz 2020 von Phil Gates

>>>[https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bon-pflicht-neues-kassengesetz-hat-folgen-fuer-die-umwelt-a-1297036.html]
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>>>Wer hat sich diesen Unsinn denn wieder ausgedacht und vor allem zur Umsetzung gebracht?
>>>Ich will keinen verf* Bon mehr bekommen und schon gar nicht beim Bäcker....
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>>So kann man endlich die höchstkriminellen Bäcker, Eis- oder Dönerverkäufer zur Rechenschaft ziehen die nicht jede Stulle, Eiskugel oder Fleischfladen akkurat dem Fiskus melden. Denn die sind die warhaften Übeltäter die den Staat ausrauben und verfolgt und sanktioniert gehören;-) Wenn man schon nicht an die Amazons, Apples und Googles rankommt muss man sich doch wenigstens an den Kleinsten abarbeiten können, die der Staatsmacht nichts entgegenzusetzen haben.
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>Gerade bei diesen Kleinstunternehmern ist es völliger Wahnsinn. Im Übrigen müssen die gar nicht schwarz bongen, um Steuern zu hinterziehen. Die drücken einfach aufs Knöpfchen "zum Mitnehmen" und schon sparen sie 12% Ust. Klar sollten sie nicht 100% außer Haus bongen, wenn sie auch Sitzgelegenheiten haben, aber ob ein Dönerladen 70/30 oder 50/50 außer Haus verkauft, kann das Finanzamt wohl kaum schätzen. Auch kann gerade der Döneronkel auch einen Bon mit einem Döner machen, wenn er mir in Wahrheit 5 Döner verkauft hat. Zumindest bei Stammkunden läuft er damit nicht Gefahr erwischt zu werden. Einfach ein völliger Irrsinn. Es ist übrigens auch Irrsinn, dass ich als Privatmann verpflichtet bin, Handwerkerrechnungen 10 Jahre aufzuheben. Finanzamt geh heim.


Ausserhaus/Imhaus Verkäufe kann man recht gut anhand der verbrauchten Verpackungsgebinde oder Probebesuchen  abgrenzen, da muss man schon sauber an vielen. Stellschrauben aufpassen.
Ob 1-5 Döner verkauft werden, kann man in der Masse recht gut am eingekauften Fleisch hoch kalkulieren. Auch hier müsste bei Betrugsabsicht an mehreren Stellschrauben aufgepasst werden. Und das ist sehr, sehr schwer überschaubar.



Bonpflicht und im Übrigen auch die Kundenverpflichtung zur Annahme eines Bons ist in vielen europäischen Ländern keine Seltenheit ebenso wie Black-Boxes in Registrierkassen. Aber hier geht wieder das Abendland unter, weil Bons gedruckt werden.
Der Buchführungsaufwand der Unternehmer wird dadurch doch nicht grosser, weil ein Kundenbeleg gedruckt wird.

Handwerkerrechnungen sind nur 2 Jahre aufzubewahren, zumindest privat.



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