Thema:
Re:Mietendeckel verfassungswidrig? flat
Autor: Telemesse
Datum:18.11.19 18:17
Antwort auf:Re:Mietendeckel verfassungswidrig? von K!M

>Verrückt. Gut das Berlin das mach durchmacht und wenn das BuVerGH das dann korrigiert, wissen die anderen Länder genau worauf sie achten müssen.

Wenn das BVG die Einschätzung bestätigt das die Länder hier keine Gesetzgebungskompetenz haben brauchen die anderen Länder auch auf nix zu achten.
Zum anderen wäre es ja ohnehin nur eine Vorlage für die Stadtstaaten Hamburg und Bremen und afaik hat zumindest Hamburg ja schon gesagt das es gar nicht vor hätte dem Berliner Irrsinn nachzueifern.


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