Thema:
Re:Mietendeckel verfassungswidrig? flat
Autor: Phil Gates
Datum:18.11.19 17:25
Antwort auf:Re:Mietendeckel verfassungswidrig? von K!M

>Verrückt. Gut das Berlin das mach durchmacht und wenn das BuVerGH das dann korrigiert, wissen die anderen Länder genau worauf sie achten müssen.

Ich glaube, ohne größere Eingriffe in das Grundgesetz wird es nie zulässig sein, einem Vermieter Höchstpreise vorzuschreiben, denn das kommt einer Enteignung gleich. Eine Mietpreisbremse ist dagegen was völlig anderes, denn da kann man ja nach der Beendigung eines Mietverhältnisses wieder neu verhandeln, nur kann man während des laufenden Mietverhältnisses nicht nach Gusto erhöhen. Und das wäre an und für sich ja auch schon mal was, wenn es nicht zu kurz gedacht wäre und zu viele Schlupflöcher übrigbleiben.

Es bleibt dabei, wenn der Staat will, dass es erschwingliche Wohnungen gibt, dann muss er sie selber bauen oder die unterstützen, die ihn bauen. Das, was man hier in Berlin erreicht hat, ist mal wieder völlig kontraproduktiv. Der Anfang allen Übels war halt, dass man städtische Immobilien vertickt hat, weil einem die Instandhaltung zu teuer war und sich jetzt wundert, dass ein privates Unternehmen sich nicht verhält wie eine Non-Profit-Organisation. Dabei hätte man leicht damals vereinbaren könnnen, dass für einen Zeitraum X diese Immobilien nur zu einer Miete von maximal [Betrag X]vermietet werden dürfen und man hätte auch nochmals explizit vertraglich regeln können, dass sie auch nicht einfach leer stehen dürfen (Letzteres ist ja z.B. in Hessen verboten und wird auch durchgesetzt).


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