Thema:
Re:Wie lange gelten Satzungen von Krankenkassen? flat
Autor: raist
Datum:15.11.19 11:34
Antwort auf:Wie lange gelten Satzungen von Krankenkassen? von X1 Two

>Bzw. sind sie verbindlich für eine bestimmte Dauer? Ich will die Krankenkasse wechseln im Hinblick auf freiwillige Zusatzleistungen (dafür höherer Beitrag). In der Satzung steht die Leistung drin, die Satzung wurde am 26.10.2019 bestätigt. Jetzt hat mein Arzt mir aber mitgeteilt, dass diese Zusatzleistung wohl zum neuen Jahr rausfliegt - wenn ich jetzt wechsle, gilt dann in jedem Fall die alte Satzung für mich erstmal? Bzw. was ist wenn der Antrag auf Wechsel jetzt erfolgt, die Aufnahme wegen Kündigungsfrist aber erst zum Februar 2020? Und zu guter Letzt: Gibt es Sonderkündigungsrecht bei Satzungsänderungen und Reduzierung der freiwilligen Zusatzleistungen? Danke!

(Vorsicht - möglicherweise Halbwissen): Afaik können die Satzungen von der „Selbstverwaltung“ der jeweiligen Krankenkasse (sowas wie ein Aufsichtsrat) beliebig oft geändert werden. Die Änderungen unterliegen aber dem Vorbehalt des Bundesversicherungsamtes (bzw. einer landesbezogenen Aufsicht bei nicht bundesweit geöffneten Kassen). Eine Streichung von Zusatzleistungen dürfte aber immer genehmigt werden, nur bei der Einführung gibt es Regeln, die „Mißbrauch“ verhindern sollen.

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei Erhöhung des Zusatzbeitrages, nicht bei Satzungsänderungen.


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