Thema:
Steuererklärung flat
Autor: Wurzelgnom
Datum:15.11.19 09:24
Antwort auf:US-Politik, Part VII: Are you white enough? von Froschi

Jetzt zieht der Trump vor den obersten Gerichtshof.
Angeblich soll es ja keine Strafverfolgung gegen einen Präsidenten geben, was ich ziemlich bescheuert finde.

Aber auch wenn, müsste es doch möglich sein die Jahre VOR der Präsidentschaft einzufordern wenn es einen anderen ermittlungstechnischen Grund gibt.
Die Sache mit Stormy Daniels war während des Wahlkampfes, da dürfte er schon geschützt sein.

Wieso aber fordern sie die letzten 8 jahre?
Gehen die Ermittlungen auch in eine andere Richtung?

Wenn ja wäre es möglich dass sie die letzten 8 jahre rausgeben müssen, aber die letzten 2 nicht?

Da Trump die Firma ja an den Sohn übergeben hat, kann man die Ermittlungen doch gegen die Firma richten, dann wäre das Präsidentenamt aus dem Spiel

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