Thema:
Re:Seitenspiegel abgefahren - Was nun? flat
Autor: Telemesse
Datum:14.11.19 08:49
Antwort auf:Re:Seitenspiegel abgefahren - Was nun? von MattR

>>>>Ich bin bei solchen Geschichten normalerweise sofort dabei einen Anwalt einzuschalten der alles an Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung regeln soll aber wenn es wirklich nur der Spiegel ist ...
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>>>Normalerweise ist der Anwalt wirklich die beste Methode aber wenn das nicht gerade ein Luxusauto ist, dürfte der Spiegel selbst mit Lackierung unter 750 EUR liegen. Damit gilt das als Bagatellschaden und er müsste den Anwalt selbst bezahlen.
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>>Hat doch mit der Schadenshöhe nichts zu tun. Wenn du zur Durchsetzung deiner Forderung ohne Notwendigkeit einen Anwalt einschaltest musst du den immer selbst bezahlen.
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>Doch Du hast bei einem Unfall das Recht einen Anwalt zu beauftragen den die gegnerische Versicherung bezahlen muss solang man über die 750€ Schaden kommt.
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Ok. Das wusste ich nicht.

Edit: Hab gerade das hier gefunden: „Auch Rechtsanwälte sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn ein Bedarf vorliegt – etwa weil die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder die Versicherung des Unfallverursachers Ihren Schaden nicht begleichen möchte.

Das bedeutet: Machen Sie im Zuge der Schadensregulierung von einem Verkehrsunfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld voll und ganz eingestanden hat und begleicht die Versicherung alle Forderungen anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.“


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>>>Hier dürfte es daher in der Tat am besten sein, die Regulierung komplett der Werkstatt zu überlassen; bei einem so eindeutigen Fall sind da auch keine Probleme zu erwarten.
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>>So ist es.


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