Thema:
Re:Nicht ganz flat
Autor: Doc Ower
Datum:13.11.19 13:01
Antwort auf:Re:Nicht ganz von Phil Gates


>Also ihr habt beide Eure Namen bei der Hochzeit behalten und dann bei Geburt eines Kindes den Namen Deiner Frau als Ehenamen festgelegt? Dann ist es an und für sich klar, dass Du an Deinen Namen den Deiner Frau anhängen musst, sonst habt Ihr ja entgegen der Festlegung unterschiedliche Namen. Warum Du den Namen Deiner Frau nicht in Alleinstellung annehmen durftest, verstehe ich allerdings nicht. Im Zweifel würde ich einfach den Geburtsnamen auf den Namen Deiner Frau ändern. Dazu müsstest Du nur beim Einwohnermeldeamt nachweisen, dass Du wegen Deines Doppelnamens leidest, weil er so blöd klingt (oder so). Bspw. wenn Du als Veganer Fresser heißt und die Frau Fleisch und daraus dann Fleisch-Fresser wird.

Doch, ich hätte entweder ihren Namen annehmen können, aber nicht meinen alleine. Ich weiß dass das rechtlich soweit in Ordnung ist, aber mich nervt es da ich der letzte meines Namens bin, leider ging es aber wegen meiner Stieftochter nicht, meinen Namen als Ehenamen anzugeben.

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>Bei mir wurde der Geburtsname von Amts wegen und ohne Mitteilung geändert, weil bei der Digitalisierung der Einwohnermeldeämter festgestellt wurde, dass wir uns  (seit Jahrzehnten) anders schreiben als unsere Vorfahren. Kann ja nicht sein, muss sofort geändert werden, sind ja hier in Deutschland!!!! Kam bei der Eheschließung raus, riesen Theater mit meiner Frau, ich zum Einwohnermeldeamt gelatscht, den Sachverhalt dargelegt, 50 Euro gelatzt, neue Geburtsurkunde bekommen und fertig, mein Geburtsname war wieder der Name, den ich 34 Jahre ILLEGAL geführt habe. :-D Just German things.


Allerdings, das deutsche Recht ist wirklich selten umständlich xD


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