Thema:
Re:Tja, wer mit zukünftigen Mieterhöhungen kalkuliert... flat
Autor: Telemesse
Datum:13.11.19 11:41
Antwort auf:Re:Tja, wer mit zukünftigen Mieterhöhungen kalkuliert... von suicuique

>>>>Durch Inflation und laufende Kostensteigerungen in der Instandhaltung und Bewirtschaftung sind Mieterhöhungen zwingend Notwendig um dies auszugleichen. Besteht diese Möglichkeit nicht mehr...
>>>
>>>Inflationsanpassungen sind AFAIK auch unter dem Mietendeckel noch möglich.
>>>
>>>gruß
>>
>>Auch Inflationsanpassungen sind bis 2022 nicht möglich.
>
>Sicher?
>In allen Artikeln die ich hierzu bisher gelesen habe stand ausdrücklich drin dass die Anpassung an die Inflation weiterhin erlaubt ist.
>
>EDIT:
>[https://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/mietendeckel/download/Senatsbeschluss_Eckpunkte_Mietengesetz.pdf]
>Hier finde ich es aber in der Tat nicht.
>
>Dann ist es ja noch dümmer als ich bis dato angenommen hatte.
>
>>Danach sind auch nur 1,3% als maximaler Inflationsausgleich vorgesehen. Die tatsächliche Kostensteigerungen in der Immobilienbewirtschaftung und im Bauwesen sind aktuell aber deutlich höher als 1,3%.
>
>Das ist mir bewusst.
>Aber das ist nicht der Inflationsausgleich. Das ist schon was sehr konkretes und bezieht sich auf die allgemeine Entwertung des Geldes. Nicht darauf was im speziellen in der Branche wie teurer geworden ist.
>
>gruß


Ich hab das mit dem Inflationsausgleich der Presse entnommen. Die schreiben eigentlich übereinstimmend folgendes:
"Das fünfjährige Mietmoratorium, also das Einfrieren der Mieten, gilt rückwirkend zum Stichtag 18. Juni, als der Senat die Eckpunkte für ein solches Gesetz verabschiedet hatte. Das Moratorium würde für etwa 1,5 Millionen Haushalte gelten. Um zum Beispiel Personalkosten auszugleichen, dürfen Vermieter ab dem Jahr 2022 einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr draufschlagen."
[https://www.tagesspiegel.de/berlin/die-zahlen-zum-mietendeckel-so-viel-zahlen-sie-bald-maximal-fuer-ihre-wohnung/25136196.html]
Ich lese das so: Vom 18.06.19 bis 01.01.22 sind keine Mieterhöhungen zulässig. Vom 01.01.22 bis zum 18.06.24 sind 1,3% Jährliche Erhöhung zulässig.


< antworten >