Thema:
Re:Fahrrad: Fussweg/Rechte Seite flat
Autor: Matze (deaktiviert)
Datum:13.11.19 10:17
Antwort auf:Fahrrad: Fussweg/Rechte Seite von StefanK

>Nun gibt es ja die Regel, dass man auf der rechten Seite der Strasse fahren soll. Ist das absolute Pflicht, die mit Bussgeld geahndet werden kann? Oder nur ein "Gebot"?

Im Gesetz steht davon nichts.

"Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen."

[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html]


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