Thema:
Re:Pfui: Urlaubsplanung Part II flat
Autor: suicuique
Datum:12.11.19 13:41
Antwort auf:Re:Pfui: Urlaubsplanung Part II von Xtant

>Dass sie nur x von y Leuten gleichzeitig in Urlaub gehenlässt, wird afaik als "dringender betrieblicher Grund" akzeptiert.

Das ist unstrittig.

>Steht nirgendwo im Gesetz, dass Weihnachten ein besonderer Urlaub  wäre. Undwennnur 3 von12 dürfen, kann es halt schon rein statistisch sein, dass sie erst im vierten Jahr darf, zumal wenn ohne Kind.

Wie gesagt: agree.

>Und falls die Woche im Juli in den Ferien liegt, handelt sie sogar im Sinne des BUrlG, zumindest falls sie dafür bevorzugt AN mit Kindern zu dem Zeitpunkt  Urlaub gibt.

Auch hier: d'accord.

>Ich halte aufgrund des Vorgehens der TL Gwens Weg schon für richtig. Aber echte durchdrückbare Ansprüche? IMO schwierig.

Das was Du oben anreisst war nicht das worauf ich angespielt habe.
Ich habe Gwen so verstanden dass sie gezwungenermassen ein Jahr vorab ihre Urlaubswünsche genehmigen lassen muss.
wie der AG DAS durchsetzen will, möchte ich gerne sehen! :)

Dafür gibt es nicht die geringste Rechtshandhabe.

EDIT:
Dass sie in der Ferienzeit gegenüber Kollegen mit Kindern zurückstecken müssen wird, daran wird kein Weg vorbeiführen. Nichtsdestotrotz wird man ihr nicht alle alternativen Urlaubswünsche ablehnen können. Selbst einen Urlaub am Stuck (2 Wochen) wird man ihr, ganz besondere Umstände aussen vor, nicht verweigern können.

gruß


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