Thema:
Re:Pfui: Urlaubsplanung Part II flat
Autor: suicuique
Datum:12.11.19 09:07
Antwort auf:Pfui: Urlaubsplanung Part II von Gwen

>Nachdem ich jetzt mit dem Personalrat Rücksprache gehalten habe und mit meiner Teamleitung das Gespräch gesucht habe, behaart die dumme Kuh darauf das ich meinen Urlaub nicht kriege und das sie ja das letzte Wort habe (was nicht stimmt).

Klingt schon recht anmassend von der Frau.
Meines Wissens gibt es einige Eckpunkte an die sich der AG halten muss bei der Urlaubsvergabe. Willkür gehört jedenfalls nicht dazu.

Schau doch mal in die quelle rein: [https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/]

Vor allem § 7 sollte hier einschlägig sein. Gibt er doch die Grenzen vor was der AG bei der Terminierung des Urlaubs zu beachten hat.
So wünsche ich dem AG viel Glück dabei eine Ausnahme hierzu zu begründen: "Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen"
Ein einfaches "Telefondienst" langt da jedenfalls nicht :)

gruß


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