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Autor: | DasReptil | ||
Datum: | 09.11.19 08:28 | ||
Antwort auf: | Re:Verfassungsgericht kippt H4 Sanktionen teilweise. von spinatihero | ||
>Im Urteil steht ja das der Job tatsächlich genug Gehalt bringen muss, dass jeder davon leben kann. Sofern der Verdienst nur knapp dem Existenzminimum entspricht, würde ich auch nicht von einer zumutbaren Arbeit sprechen. Damit fallen die ganzen Mindestlohnjobs dann aber schon raus, denn da kommt am Ende nicht viel mehr als Hartz IV Satz bei raus. Je nach dem wie die lokalen Mieten ausfallen und wie viele Zusatzkosten der Job verursacht (Fahrtkosten)hat man damit dann +- 0 für 40 Stunden Arbeit die Woche. |
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