Thema:
Re:Rauchmelder/ Zigarette... flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:08.11.19 17:14
Antwort auf:Re:Rauchmelder/ Zigarette... von Telemesse

>>Bald wird hier ein Rauchmelder in die Wohnung gebaut, worauf ich echt keinen Bock habe. Wie sieht's mit Zigarettenqualm bei geschlossenem Fenster aus? Und kann ich den nicht einfach abschalten? Habe wirklich null Bock auf so ein Ding!
>>Grüsse, zwei51.
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>Rauchmelder sind gesetzlich verpflichtend einzubauen. Dazu gibt es eine Jährliche Prüf- und Dokumentationsverpflichtung der Funktionsfähigkeit durch den Eigentümers, die dieser auf den Mieter übertragen kann.  Wird dieser nicht nachgekommen oder wird der Rauchmelder sogar absichtlich abgeschaltet kann die Gebäudeversicherung dich im Falle einen Brandschadens im Gebäude haftbar machen also regressansprüche an dich stellen. Hierzu müssen zwar erstmal Nachweise erbracht werden das das Fehlen oder Nicht funktionieren der Rauchwarnmelder (mit-) ursächlich für die Entstehung einer bestimmten Schadenshöhe war aber du begibst dich damit in eine zumindest theoretische Haftungssituation.  Ich würde daher empfehlen vom manipulieren oder abschalten der Geräte tunlichst die Finger zu lassen.


Mal abgesehen davon dass Vermieter auch Einmalgeräte verbauen können, wo du gar keine Batterie wechseln kannst. Die habe ich hier, sollen eigentlich fünf Jahre halten, nach zweien kamen die ersten Fehlalarme wegen schwacher Batterie.


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