Thema:
Re:Verfassungsgericht kippt H4 Sanktionen teilweise. flat
Autor: spinatihero
Datum:08.11.19 16:36
Antwort auf:Re:Verfassungsgericht kippt H4 Sanktionen teilweise. von JPS

>Die Frage ist halt was ein "zumutbarer Job" ist. Darunter fallen bisher z.B. auch Jobs über Zeitarbeitsfirmen, bei denen sich Dritte an der Arbeitskraft bereichern und bei denen Gehälter so tief wie möglich gedrückt werden - bis hin dazu, dass weiterhin Aufstockungen nötig sind.

Zeitarbeitsfirmen halte ich grundsätzlich für okay, sofern hier der Mindestlohn gezahlt wird.

>Bringt uns das wirklich weiter, wenn wir das Gehaltsniveau auf diesem Weg nach unten drücken lassen und akzeptieren, dass sich nebenbei auch noch ein paar skrupellose Geschäftsleute die Taschen füllen?

Im Urteil steht ja das der Job tatsächlich genug Gehalt bringen muss, dass jeder davon leben kann. Sofern der Verdienst nur knapp dem Existenzminimum entspricht, würde ich auch nicht von einer zumutbaren Arbeit sprechen.
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