Thema:
Re:Verfassungsgericht kippt H4 Sanktionen teilweise. flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.11.19 13:32
Antwort auf:Re:Verfassungsgericht kippt H4 Sanktionen teilweise. von JPS

>>Ich sehe auch gar kein Grund einem Hartz 4 Empfänger, der gesundheitlich in der Lage ist zu arbeiten, weiter Leistungen zu zahlen wenn ein zumutbarer Job vorhanden ist.
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>Die Frage ist halt was ein "zumutbarer Job" ist. Darunter fallen bisher z.B. auch Jobs über Zeitarbeitsfirmen, bei denen sich Dritte an der Arbeitskraft bereichern und bei denen Gehälter so tief wie möglich gedrückt werden - bis hin dazu, dass weiterhin Aufstockungen nötig sind.
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>Bringt uns das wirklich weiter, wenn wir das Gehaltsniveau auf diesem Weg nach unten drücken lassen und akzeptieren, dass sich nebenbei auch noch ein paar skrupellose Geschäftsleute die Taschen füllen?


Teilweise mag der schlechte Ruf der Zeitarbeitsfirmen ja begründet sein, wenn bspw. Mitarbeiter entlassen und über eine Zeitarbeitsfirma zu schlechteren Konditionen wieder eingestellt werden. Das ist klarer Missbrauch und, soweit ich weiß, auch nach der derzeitigen Rechtslage nicht in Ordnung. Wird halt nicht sanktioniert, aber das ist ja eine andere Baustelle.

Es gibt aber auch Bereiche, wo die Zeitarbeit für alle Seiten einen Mehrwert bringt, z.B. bei medizinischen Fachkräften. Die verdienen bei Zeitarbeitsfirmen aufgrund des umkämpften Arbeitsmarktes mehr als bei Anstellung in einer Klinik. Gleichzeitig können Kliniken Engpässe durch Elternzeit, längere und schwere Krankheit usw. abfedern. Und die Zeitarbeitsfirma verdient auch was, klar. Die trägt aber auch das Risiko, dass sie das Gehalt bezahlen muss, wenn keine Aufträge da sind und der Mitarbeiter einen "Beach Day" machen kann.

Verallgemeinern würde ich das also nicht. Wir haben hier z.B. in der Kanzlei zwei Mitarbeiterinnen fest eingestellt, die ursprünglich über Zeitarbeitsfirmen kamen.


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