Thema:
Re:Verfassungsgericht kippt H4 Sanktionen teilweise. flat
Autor: D@niel
Datum:07.11.19 09:11
Antwort auf:Re:Verfassungsgericht kippt H4 Sanktionen teilweise. von X1 Two

>>[https://m.spiegel.de/forum/wirtschaft/verfassungsrichter-kippen-hartz-iv-sanktionen-teilweise-thread-978671-3.html]
>>
>>Kürzungen nur noch bis maximal 30% möglich.
>>
>>Wurde Zeit.
>
>Kürzungen sind so oder so Unsinn. Wenn Hartz 4/Sozialhilfe das Existenzminimum ist, dann ist das so. Jemanden unter das Existenzminimum zu zwingen, weil er irgendwas nicht gemacht hat, ist erstmal pauschal pervers.


So weit gehe ich mit.

>Da gilt es andere Mittel zu suchen, z.B. über personalisierte Essensgutscheine. Wer sich ordentlich verhält bekommt Geld in entsprechender Höhe und kann so auch "unauffällig" am unteren Rand der Gesellschaft leben, wer das nicht tut wird eben gezwungen, sich im Supermarkt als jemand zu outen, der den Mitbürgern im Wesentlichen auf der Tasche liegt und auch nichts daran ändern will. Schon die Androhung von sozialem Pranger dürfte reichen, damit man es sich zweimal überlegt. Außerdem sind dann alle aufmerksamer in Sachen Sozialbetrug. Wenn Olga an der Kasse ihre Essensgutscheine vorlegt und dann die Einkäufe in den Mercedes packt, dann fällt das auf.

Woher kommt diese Vorstellung vom Benz fahrenden Dauerarbeitslosen? Das ist IMO BILD-Hetze der untersten Kategorie. Der Großteil der Leute, die von dem Urteil betroffen sind, hat sich doch schon längst aus der Gesellschaft abgemeldet. Die interessiert nicht, was andere über sie denken und die haben keine Ziele mehr. Die geben einen Fick darauf, ob die jemand beim Aldi mit einem Essensgutschein sieht. Im Übrigen würde es mich nicht wundern, wenn auch so eine Maßnahme vom BVerfG kassiert werden würde.

Ansonsten würde ich hier Felix (ausgenommen sein anlassloser und absolut unnötiger Tritt Richtung Telemesse) zustimmen.


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