Thema:
Re:Endlich. flat
Autor: 677220
Datum:05.11.19 16:31
Antwort auf:Re:Endlich. von suicuique

>>PS: [https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html] Falls hier wider Erwarten jemand Informationen aus erster Hand schätzt.
>
>Danke.
>Und ich bin ein großer Verfechter von ursprünglichen Quellenangaben.
>Viel zu oft werden Kommentare, Blogs, Leitartikel oder was auch immer zitiert wo eine möglichst ungefärbte Wiedergabe des Sachverhaltes viel wünschenswerter wäre.
>
>Das entscheidende das Du ansprichst, kommt ja gleich zu Beginn:
>Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht
>
>gruß


Solche Pflichten setzen meiner Erinnerung nach (war vor 11 Jahren auchmal Hartzer) eine "Eingliederungsvereinbarung" voraus, die dem Wesen nach eine "gemeinsame" ist und nicht einfach "auferlegt werden kann. Das kann auch als Verwaltungsakt erlassen werden, ist dann in aller Regel aber ungültig und der Klageweg der Beste. Da man vom Jobcenter sowieso nicht viel erwarten kann, macht es auch keinen Sinn da auf Schönwetter zu machen, sondern man sollte sofort wenigstens seine Rechte wahrnehmen, wenn nicht sogar schnell auf Konflikt gehen und Eskalation. So habe ich damals meine Fortbildung durchgeprügelt, zu der ich gar nicht berechtigt gewesen wäre im formalen Sinne.

Aber das führt zu weit...

Megaemotionales Thema, und ich verstehe jeden, der da den totalen Hass schiebt.


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