Thema:
Re:Verfassungsgericht kippt H4 Sanktionen teilweise. flat
Autor: Maxiplus (deaktiviert)
Datum:05.11.19 13:12
Antwort auf:Re:Verfassungsgericht kippt H4 Sanktionen teilweise. von X1 Two


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>Kürzungen sind so oder so Unsinn. Wenn Hartz 4/Sozialhilfe das Existenzminimum ist, dann ist das so. Jemanden unter das Existenzminimum zu zwingen, weil er irgendwas nicht gemacht hat, ist erstmal pauschal pervers. Da gilt es andere Mittel zu suchen, z.B. über personalisierte Essensgutscheine. Wer sich ordentlich verhält bekommt Geld in entsprechender Höhe und kann so auch "unauffällig" am unteren Rand der Gesellschaft leben, wer das nicht tut wird eben gezwungen, sich im Supermarkt als jemand zu outen, der den Mitbürgern im Wesentlichen auf der Tasche liegt und auch nichts daran ändern will. Schon die Androhung von sozialem Pranger dürfte reichen, damit man es sich zweimal überlegt. Außerdem sind dann alle aufmerksamer in Sachen Sozialbetrug. Wenn Olga an der Kasse ihre Essensgutscheine vorlegt und dann die Einkäufe in den Mercedes packt, dann fällt das auf.


War das nicht bisher so? Im Text steht was von "Sachleistungen" anstelle von Bargeld.


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