Thema:
Re:Wie oft kann man eigentlich einen Asyl Antrag stellen? flat
Autor: deli-
Datum:02.11.19 09:14
Antwort auf:Wie oft kann man eigentlich einen Asyl Antrag stellen? von Telemesse

>Also wenn mann einmal ausgewiesen wurde. Kann das zur Never Ending Story werden oder bedeutet die einmalige Asyl Ablehnung oder beispielsweise ein Einreiseverbot auch den generellen Verlust des Asylanspruches oder ist eine Ablehnung immer nur temporär?
>Unabhängig vom aktuellen Fall ist das ja etwas was durchaus häufiger vorkommen könnte wenn beispielsweise hier straffällig gewordene Asylsuchende abgeschoben werden und dann wieder auftauchen.


Meine Schwester arbeitet in der Ausländerbehörde und mit ihre hatte ich vor längerer Zeit mal über das Thema gesprochen, darum keine Garantie ob richtig. Aber sofern ich mich richtig erinnere kannst Du nur einen Asylantrag stellen. Sofern der akzeptiert wurde wird alle paar Jahre erneut geprüft. Falls er abgelehnt wurde kannst du einen Folgeantrag stellen, der wird aber nur geprüft wenn sich die Sachlage geändert hat. Sollte der auch abgelehnt werden bist du wieder Ausreisepflichtig.
Hier gibt es dann noch die Unterscheidung zwischen "abgelehnt" und "abgelehnt weil offensichtlich unbegründet". Gegen beides kannst Du noch binnen diverser fristen klagen, allerdings kannst Du bei zweiterem auch schon abgeschoben werden wenn das Urteil noch nicht gefällt wurde. Es sei denn Du stellst einen Eilantrag, dann bist du zumindest solange hier bis das Urteil durch ist. Du kannst danach auch noch mit einer Einreisesperre belegt werden, diese geht allerdings auch nicht endlos.

Bei Miri gabs es damals ja glaube ich auch schon Diskussionen ob die ganze Sache überhaupt so rechtmässig war. Von daher keine Ahnung ob das nochmal ein Spezialfall ist bzw. gegen was er überhaupt klagt


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