Thema:
Re:Und natürlich stimmen die üblichen Rechtsausleger im flat
Autor: Matze (deaktiviert)
Datum:30.10.19 10:56
Antwort auf:Re:Und natürlich stimmen die üblichen Rechtsausleger im von Lord Chaos

>Der Blick nach Europa reicht um zu zeigen, wie schnell gewisse Parteien den Rechtsstaat untergraben können und die Gesetzgebung zu ihren Gunsten drehen konnten, Kritiker mundtot machen konnten etc.

Wovor uns übrigens auch das Grundgesetz nur sehr begrenzt schützen könnte.

Verfassungsrichter werden z.B. mit Zweidrittelmehrheit gewählt, geregelt ist dies aber nur durch ein einfaches Gesetz, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte. Auch die Anzahl der Richter könnte dann mit einfacher Mehrheit erhöht und entsprechend besetzt werden. Und wenn man das Verfassungsgericht kontrolliert, kann man z.B. Parteien verbieten, nach Art. 18 GG jemandem Grundrechte wie Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder Eigentum aberkennen...


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