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Autor: | X1 Two (deaktiviert) | ||
Datum: | 26.10.19 22:27 | ||
Antwort auf: | Re:Wieso dürfen die das?, Teil 2 von Froschi | ||
Einstweilige Verfügungen gibt es bei uns doch auch. Die haben wenig damit zu tun, dass Recht gesprochen wird (das kommt erst später in einem Verfahren) und mehr damit, die Partei, die die Verfügung anstrebt, abzusichern. Aber eine einstweilige Verfügung ist kein Urteil. |
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