Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: MattR
Datum:23.10.19 22:07
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von suicuique

Wenn er sie an alle Erben schickt

>Genügt es nicht die Kündigung an die "Erben des Vermieters" zu schicken? Für die Wirksamkeit der Willenserklärung sollte es nicht von Belang sein ob man diese namentlich kennt oder nicht. Schliesslich tritt der (namenlose!) Erbe die Rechte und Pflichten des Verstorbenen schon mit dem Zeitpunkt des Todes an. Unabhängig davon wann genau der Erbe bestimmt wird (was unter Umständen ne geraume Zeit in Anspruch nehmen kann).

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