Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: suicuique
Datum:23.10.19 22:00
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von MattR

>Doch wenn die Willenserklärung nicht dem Empfangsbedürftigem zugegangen ist war’s fur die Katz

Gut. Dann anders:

Genügt es nicht die Kündigung an die "Erben des Vermieters" zu schicken? Für die Wirksamkeit der Willenserklärung sollte es nicht von Belang sein ob man diese namentlich kennt oder nicht. Schliesslich tritt der (namenlose!) Erbe die Rechte und Pflichten des Verstorbenen schon mit dem Zeitpunkt des Todes an. Unabhängig davon wann genau der Erbe bestimmt wird (was unter Umständen ne geraume Zeit in Anspruch nehmen kann).

gruß


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