Thema:
Re:Zusage (Mietwohnung) zurücknehmen? flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:23.10.19 21:46
Antwort auf:Zusage (Mietwohnung) zurücknehmen? von Akima

>Folgende Situation: ich suche schon seit längerem nach einer Wohnung die sich näher am Arbeitsplatz befindet.
>Ich hatte mehrere Besichtigungen in den letzten Wochen, bis ich Anfang der Woche etwas passendes gefunden habe.
>Am Donnerstag bekam ich dann die Zusage seitens des Maklers und ich habe eingewilligt (Mailverkehr).
>Nun bekam ich gestern Abend allerdings kurzfristig vom Vermieter meiner ehemals favorisierten Wohnung die Info, dass sein neuer Mieter aus gesundheitlichen Gründen abgesprungen sei, in diesem Zusammenhang wurde mir dann die Wohnung angeboten.
>
>Die Frage wäre nun, ob ich meine Zusage jetzt wieder ohne Konsequenzen zurücknehmen kann? ich habe noch nichts unterschrieben, der Mietvertrag sollte mir erst kommende Woche zugesandt werden.


Da das immer ein größerer Komplex ist: Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden, insbesondere dann, wenn der Vertrag "reine Formsache" ist und der Vertrag ausgehandelt ist.

Beachte auch, inwiefern der Makler überhaupt Entscheidungs- und "Zeichnungsbefugnis" hat...


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