Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: suicuique
Datum:23.10.19 21:25
Antwort auf:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Boabdil

Ehrlich gesagt versteh ich die Bedenken zum Vorgehen nicht die hier geäussert werden.

Es handelt sich doch um eine ordentliche Kündigung. Das ist eine einseitige Willenserklärung.
Warum sollte es da von Belang sein wenn der Adressat noch am Leben ist oder nicht?
Ist ja nicht so dass der Vermieter die Kündigung "erlauben" muss.
Ich würde es einfach an den mir bekannten Vermieter schicken. Egal ob tot oder nicht.

gruß


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