Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Melanie
Datum:23.10.19 20:34
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von MattR

>Man muss doch in der Lage sein etwa die Abläufe bei einem Kauf (Angebot und Annahme, Willenserklärungen, Gegengeschäft...)nachvollziehen zu können, auf dem Amt begreifen was bei einem Verwaltungsakt passiert und wieso in etwa was in welches Blatt bei der Steuererklärung eingetragen wird. Das ist ja nichts lebensfremdes sondern Dinge mit denen man tagtäglich zu tun hat.

Du hast den Glauben an die Menschheit also noch nicht verloren. Nun gut. Ich halte das alles für sehr abwegig.

Melanie


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