Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Donpachi
Datum:23.10.19 20:28
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von MattR

>Ich bin aber immer wieder erstaunt das dem Großteil der Bevölkerung fast jegliche juristische Grundkenntnisse fehlen. Auch wenn man kein Jurist ist, sollte man zumindest in groben Zügen BGB, ESTG, Verwaltungsrecht etc. kennen, verstehen und in der Lage sein darin etwas zu finden und nachzulesen.
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>Man muss doch in der Lage sein etwa die Abläufe bei einem Kauf (Angebot und Annahme, Willenserklärungen, Gegengeschäft...)nachvollziehen zu können, auf dem Amt begreifen was bei einem Verwaltungsakt passiert und wieso in etwa was in welches Blatt bei der Steuererklärung eingetragen wird. Das ist ja nichts lebensfremdes sondern Dinge mit denen man tagtäglich zu tun hat.


Muhahahahaha. Sorry, aber weltfremder hattest Du es grade nicht? Fahr einfach mal S-Bahn oder setz Dich in eine Kneipe und höre den Menschen zu.


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