Thema:
Ich werde es jetzt wie folgt machen flat
Autor: Boabdil
Datum:23.10.19 20:03
Antwort auf:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Boabdil

Ich schick das an den Sohn und in Kopie an den verstorbenen Vermieter. Das ganze Prozedere um Nachlass und Erbengemeinschaft ist mir einfach zu blöd. Keine Ahnung wer sich das juristisch ausgedacht hat, aber das ist wirklich mehr als praxisfern.

So wie ich das aus dem letzten Telefonat verstanden habe, wäre es ohnehin sehr gelegen, wenn ich ausziehe, da dann die Immobilie einfacher verwertet werden kann.


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