Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Telemesse
Datum:23.10.19 16:28
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von deros

>>Dokumentier das Gespräch mit dem Sohn in Deiner Kündigung und schick diese an ihn und dann sicherheitshalber noch eine Kopie an den Vermieter wie mit dem Sohn besprochen und zieh fristgerecht aus. Ich würde mich doch sehr wundern, wenn da dann noch irgendwas kommt.
>>
>>Melanie
>
>Unabhängig von der legalen Situation, würde ich auch behaupten wollen, dass die Erben wahrscheinlich andere Sorgen haben als einen ausziehenden Mieter wegen irgendeinem obskuren Formfehler anzuscheißen.


So ist es in der Praxis i.d.R. ja auch. Meist sind die Erben heilfroh wenn die Wohnung leer ist. Dann läßt sich die Wohnung merklich besser verkaufen und das Geld aufteilen.


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