Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Melanie
Datum:23.10.19 13:49
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von MattR

>Wenn er weiß das der Vermieter verstorben ist und er keinen Erben ausfindig machen kann, muss er sich einen Nachlasspfleger einsetzen lassen das ist der Sinn und Zweck eines Nachlasspflegers.

Und Du erwartest, dass ein Otto Normal Mieter auch nur die geringste Ahnung hat, was ein Nachlasspfleger ist? Und das ein Gericht in Deutschland diesen Mieter dann schließlich aufgrund seiner Ignoranz zur Verantwortung zieht? Ich bitte Dich.

Melanie


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