Thema:
Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig flat
Autor: Telemesse
Datum:23.10.19 12:42
Antwort auf:Politik in Bund, Land und Europa - Teil 7 von X1 Two

Meinen zumindest die Berliner Wirtschaftsjuristen Dr. Benedikt Wolfers und Dr. Kai-Uwe Opper von der Kanzlei „Posser, Spieth, Wolfers & Partners“ im Fachblatt „Neue Juristische Wochenschrift“ (36/2019).

„Für Wolfers und Opper ist der Berliner Mietendeckel aus zwei Gründen verfassungswidrig. Er sei als Eingriff in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 I Grundgesetz (GG) schon mangels Eignung unverhältnismäßig. Vor allem aber fehle dem Berliner Abgeordnetenhaus schlicht die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Der Mietendeckel ist den beiden Juristen zufolge dem bürgerlichen Recht (Art.74 I Nr. 1 GG) zuzuordnen. Der Bundesgesetzgeber hat die Grenzen der privatvertraglich vereinbarten Mieten im Bürgerlichen Gesetzbuch aber abschließend geregelt, als er 2015 die Mietpreisbremse eingeführt hat.

Zwischen Mietendeckel und Mietpreisbremse gibt es den Autoren zufolge keinen konzeptionellen, sondern nur einen graduellen Unterschied: Der Mietendeckel sei eine besonders scharfe Mietpreisbremse. Mit dem Mietengesetz greife Berlin also unmittelbar in privatvertraglich vereinbarte Mietrechtsverhältnisse ein, die dem Zivilrecht angehörten und daher in den Bereich der konkurrierenden Bundesgesetzgebungskompetenz fallen.“

Das wird dann wohl ein Fall für den Bundesgerichtshof. Bleibt auf jeden Fall spannend zu erfahren ob dem Senat der Deckel um die Ohren fliegt oder ob er damit durchkommt.

[https://www.morgenpost.de/berlin/article227065599/Der-Berliner-Mietendeckel-ist-verfassungswidrig.html]

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