Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Kilian
Datum:23.10.19 10:53
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von MattR

>Zwei Wochen in Realzeit != zwei Wochen Beamtenzeit

Schon klar, aber das entbindet einen in diesem Fall nicht von der Notwendigkeit, den Antrag zu stellen, wenn man denn demnächst kündigen will.

>Da bin ich überfragt, das habe ich in der Praxis noch nie gemacht und musste mich mit den gesetzlichen Vorgaben noch nicht auseinandersetzen.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto eher bin ich der Überzeugung, dass das in diesem Falle der Königsweg wäre.


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