Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: MattR
Datum:23.10.19 09:59
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Kilian

>>Den kriegt er aber nicht so schnell um seinen Zeitplan einzuhalten
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>Wieso? Würde ich probieren und den Nachlasspfleger umgehend beantragen. Sind ja noch knapp zwei Wochen bis zum 4. November...


Zwei Wochen in Realzeit != zwei Wochen Beamtenzeit

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>Könnte man nach Beantragung die Kündigung nicht einfach ans Verwaltungsgericht senden, mit der Bitte um Weitergabe an den zuständigen Nachlasspfleger? Irgendeinen Adressaten muss es ja in der Zwischenzeit geben...


Da bin ich überfragt, das habe ich in der Praxis noch nie gemacht und musste mich mit den gesetzlichen Vorgaben noch nicht auseinandersetzen.


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