Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Melanie
Datum:23.10.19 01:27
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von MattR

>>>>>>>Wenn es einen Erbe gibt musst Du bei diesem kündigen.
>>>>>>>
>>>>>>>Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt musst Du bei allen kündigen.
>>>>>>>
>>>>>>>Wenn die Erben noch nicht feststehen must Du bei Nachlassgericht die Einsetzung eines Nachlasspflegers beantragen und diesem dann kündigen.
>>>>>>>
>>>>>>>In jedem Fall natürlich fristgerecht.
>>>>>>
>>>>>>Ja super, das schaffe ich ja nie und nimmer fristgemäß zum 4.11. und ich bin der doofe, der recherchieren darf und am Ende volle drei Monatsmieten zahlen darf.
>>>>>
>>>>>Hört sich doch am ehesten nach Variante 2 an. Ich würde alle potentiellen Erben anschreiben. Selbst wenn Variante 3 richtig gewesen wäre muss das erstmal jemand wissen und bemerken.
>>>>
>>>>Ich hab da kein Urteil zur Hand, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man dem Mieter zumuten kann, die Erben zu ermitteln.
>>>>
>>>>Melanie
>>>
>>>
>>>Ich habe weder von Mietrecht noch von Erbrecht den blassesten Schimmer, aber der Schmidt-Futterer sagt, die Erklärung muss allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zugehen. Also ist das wohl so wie MattR sagt.
>>
>>Jo, wenn er die kennt. Aber es ist doch nicht zumutbar für den Mieter, die Erbfolge herauszufinden. Und welcher Mieter kennt sich mit Nachlasspflegern aus?
>>
>>Melanie
>
>Wieso nicht er will eine Willenserklärung abgeben, da muss er auch den passenden Empfänger für finden, wenn der Ursprüngliche nicht mehr zur Verfügung steht, wer soll es sonst für ihn tun.
>
>gesendet mit m!client für iOS



In der Praxis ersehe ich das als recht unmöglich. Wie soll der Mieter das denn bitteschoen durchziehen, wenn er nur den Namen des Vermieters hat? Woher soll er Informationen über die moeglichen Erben beziehen? Bürgeramt? Amtsgericht? Desweiteren treten die Erben ja nun nicht an die Rechte, sondern auch an die Pflichten des Erblassers heran. Ich würde da argumentieren, dass es eben die Pflicht des Vermieters ist, dafür zu sorgen, dass der Mieter weiß, wohin er kommunizieren soll.

Melanie


< antworten >