Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: MattR
Datum:22.10.19 21:04
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Telemesse

>Bei der in Deutschland äußerst Mieterfreundlichen Rechtssprechung würde ich bei folgendem Vorgehen in besagtem Fall „Der Mieter schickt bei Unkenntnis der Erben sein Kündigungsschreiben per Einwurfeinschreiben an die Adresse des Verstorbenen, zieht nach 3 Monaten aus und stellt dann die Mietzahlungen ein“ fast mein linkes Ei drauf verwetten, daß kein Deutsches Gericht den Mieter zu weiteren Mietzahlungen wegen wirkungsloser Kündigung verurteilen würde.

Ich fürchte fast das wäre nicht nur im Falle eines Mietvertrages so. Ich finde das sehr bedenklich

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