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Autor: | Matt | ||
Datum: | 22.10.19 20:53 | ||
Antwort auf: | Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Boabdil | ||
Ich würde die Variante mit dem Nachlasspfleger wählen. Alles andere erscheint doch mit Unsicherheit behaftet. Die Mietzahlung solltest du einstellen, da du ja nicht weißt, wer die Erben sind. Wahrscheinlich hast du ja auch noch eine Kaution hinterlegt, an welche du unter Umständen erstmal nicht herankommst. Also ja, Nachlasspfleger und eventuell an diesen die Miete bezahlen und diesem auch die Kündigung aussprechen. |
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