Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Melanie
Datum:22.10.19 20:23
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Boabdil

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>>Ich habe weder von Mietrecht noch von Erbrecht den blassesten Schimmer, aber der Schmidt-Futterer sagt, die Erklärung muss allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zugehen. Also ist das wohl so wie MattR sagt.
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>Wenn das wirklich so ist, dann WTF! Dem Mieter zuzumuten, dass er Detektiv spielen darf und etwas ermitteln soll, um dann ggf. allen Erben ein schriftliches Kündigungsschreiben womöglich per Einschreiben zu übersenden. Starkes Stück.
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>Es wäre ja was völlig anderes, wenn ich ein Schreiben bekommen hätte "Das Mietverhältnis geht über auf ... Name und Adresse". Jo dann würde ich das verstehen. Aber andersrum ist das eine heftige Nummer.



Das sehe ich aehnlich. Schick das per Einschreiben an den Sohn und die Adresse des Verstorbenen und schreib: Wie an x besprochen, anbei die Kündigung. Eine Kopie wurde per Einschreiben an die Adresse ihres verstorbenen Vaters geschickt. Herzliches Beileid. Boabdil


Melanie


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