Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Melanie
Datum:22.10.19 17:18
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von MattR

>>>Wenn es einen Erbe gibt musst Du bei diesem kündigen.
>>>
>>>Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt musst Du bei allen kündigen.
>>>
>>>Wenn die Erben noch nicht feststehen must Du bei Nachlassgericht die Einsetzung eines Nachlasspflegers beantragen und diesem dann kündigen.
>>>
>>>In jedem Fall natürlich fristgerecht.
>>
>>Ja super, das schaffe ich ja nie und nimmer fristgemäß zum 4.11. und ich bin der doofe, der recherchieren darf und am Ende volle drei Monatsmieten zahlen darf.
>
>Hört sich doch am ehesten nach Variante 2 an. Ich würde alle potentiellen Erben anschreiben. Selbst wenn Variante 3 richtig gewesen wäre muss das erstmal jemand wissen und bemerken.


Ich hab da kein Urteil zur Hand, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man dem Mieter zumuten kann, die Erben zu ermitteln.

Melanie


< antworten >