Thema:
Re:Rücktritt von unterschriebenem Arbeitsvertrag durch A flat
Autor: Matt
Datum:20.10.19 11:58
Antwort auf:Re:Rücktritt von unterschriebenem Arbeitsvertrag durch A von Link

>Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hoffe nur, das trifft auch genauso auf sie zu, denn es handelt sich nicht einfach um eine Verlängerung/Folgevertrag/Anschlussvertrag, sondern um einen "neuen Vertrag". Das davor war ne Schwangerschaftsvertretung ;-). Oder ändert das nichts, weil das Arbeitsverhältnis ja tatsächlich direkt fortgesetzt wird? Danke nochmal!

Ja, wenn es der gleiche Arbeitgeber ist, ist sie  durchgehend beschäftigt und hat Kündigungsschutz. De neue Vertrag müsste ja auch gekündigt werden, darf er aber nicht. Schwierig wäre es nur, wenn es statt eines Vertrags nur z.B. eine mündliche Zusage gibt.


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