Thema:
Re:Rücktritt von unterschriebenem Arbeitsvertrag durch A flat
Autor: Link
Datum:20.10.19 10:53
Antwort auf:Re:Rücktritt von unterschriebenem Arbeitsvertrag durch A von Bomber

>>>>Und zwar wegen Schwangerschaft - wäre das möglich? Meine Freundin ist gerade in der Situation: Stelle läuft zum 31.10. aus, neuer unbefristeter und unterschriebener Arbeitsvertrag ab 1.11. liegt vor. Wenn sie den Arbeitgeber nun noch vor Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses über die Schwangerschaft informiert, kann der Arbeitgeber dann noch von dem Vertrag zurücktreten?
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>>>>Soweit wir es verstehen, bräuchte es dazu einen echten Kündigungsgrund, der ja nicht in der Schwangerschaft bestehen kann. Aber wir sind beide keine Juristen, von daher wäre es toll, wenn sich hier jemand auskennt. Vielen Dank schon mal!
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>>>Wenn deine Frau schwanger ist, besteht Kündigungsverbot. Übrigens auch rückwirkend für die Dauer von 14 Tagen. Ihr könnt es also mitteilen. Es gibt einen Anschlussvertrag und keine Kündigung, also alles safe.
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>>Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hoffe nur, das trifft auch genauso auf sie zu, denn es handelt sich nicht einfach um eine Verlängerung/Folgevertrag/Anschlussvertrag, sondern um einen "neuen Vertrag". Das davor war ne Schwangerschaftsvertretung ;-). Oder ändert das nichts, weil das Arbeitsverhältnis ja tatsächlich direkt fortgesetzt wird? Danke nochmal!
>>
>Dann lasst das mit der Mitteilung einfach. Sie ist dazu nicht verpflichtet, außer es wäre ein Beruf bei dem eine Fruchtschädigung möglich ist.


Danke, aber das ist aus verschiedenen Gründen, die ich hier nicht näher erläutern kann, leider nicht so einfach. Gerade deshalb hätte uns eben die rechtliche Seite interessiert.


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