Thema:
Re:Doppelpfui: Dutroux flat
Autor: Phil Gates
Datum:18.10.19 12:16
Antwort auf:Re:Doppelpfui: Dutroux von Maxiplus

>>>Meine Rede. Dieser Mann hat jegliches Recht auf Menschenrechte und Leben verloren!
>>
>>Andere Ansicht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und unser Bundesverfassungsgericht. Die Menschenwürde ist UNANTASTBAR. D.h., man kann sie auch den schlimmsten Verbrechern, nicht einmal Hitler absprechen.
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>Eine lebenslängliche Haftstrafe unter humanen Bedingungen verstösst allerdings nicht gegen die Menschenwürde. Man könnte durchaus damit argumentieren, dass sich durch eine Entlassung die Opfer und Hinterbliebenen in ihrer eigenen Menschenwürde zurückgesetzt sehen.


Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 45, 187, 253ff.: Die langjährige Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist mit der Menschenwürde vereinbar, solange dem Verurteilten die konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance verbleibt, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden.

Wenn das nicht gegeben ist, dann ist lebenslang verfassungswidrig. Daher hat man nach dieser Entscheidung eingeführt, dass grundsätzlich nach 15 Jahren geprüft wird, ob eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung möglich ist. Nur in Ausnahmefällen ist bei besonderer Schwere der Schuld eine längere Inhaftierung bzw. spätere Prüfung angezeigt.

Und die unter engen Voraussetzungen mögliche Sicherungsverwahrung ist Ultima Ratio und auch keine Strafe, mehr so eine Art betreutes Wohnen hinter Mauern, um die Allgemeinheit zu schützen. Ist der Täter aber nicht mehr gefährlich, dann gibt es keine Sicherungsverwahrung.


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