Thema:
Re:Doppelpfui: Dutroux flat
Autor: Phil Gates
Datum:18.10.19 10:37
Antwort auf:Re:Doppelpfui: Dutroux von Zinkhal

>>>>... will die Freiheit vor Ablauf seiner Lebenslangen Haftstrafe von 30 Jahren!
>>>>
>>>>Ich glaub mir platzt der Hut!
>>>>Der Pisser gehört auf den Stuhl und sonst nix.
>>>>Anwälte aus der Hölle? Können gleich mit!
>>>
>>>Was können denn seine Anwälte dafür?
>>
>>Ja schon klar, jeder hat das Recht auf einen Anwalt, aber dass jemand dieses Stück Scheiße freiwillig vertritt und ihn bei seinem Vorhaben der früheren Haftentlassung unterstützt, sollte schon für ziemlich viele Minuspunkte auf dem Karmakonto sorgen.
>
>Mit solchen Aussagen stellst du das Justizsystem als Ganzes in Frage. Gut kann man machen, aber der Rechtsstaat gibt einem nun mal gewisse Möglichkeiten. Und Rechtsanwälte sind halt nun mal dafür da, diese Rechte im Auftrag Ihrer Mandanten zu wahren. Nach deiner Logik dürfte es ja dann überhaupt keine Strafverteidiger geben (die Vertreten ja nicht selten den "Abschaum" unserer Gesellschaft). Ich denke vielmehr, dass sich solche Anwälte zur Aufgabe gemacht haben, dafür zu sorgen, dass sich an die Regeln, die der Staat vorgibt, gehalten wird und eine gewisse "Waffengleichheit" zwischen Staat und Bürger gewährleistet ist. Solche pauschalen Aussagen und den Anwalt (ohne weitere Kenntnis der Sachlage) als zweifelhafte Persönlichkeit darzustellen, halte ich für gewagt.


Der Anwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege. Und exakt wie Du sagst, die Aufgabe des Strafverteidigers ist, die Waffengleichheit (ansatzweise) herzustellen. Nicht jeder RAF-Verteidiger war Terror-Sympathisant, nicht jeder NSU-Anwalt ist Nazi, und wohl kein Strafverteidiger, der einen Mörder vertritt, findet Mord spitze...


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