Thema:
Re:Du hast keinerlei Anspruch auf öffentlichen Parkraum flat
Autor: token
Datum:15.10.19 10:00
Antwort auf:Re:Du hast keinerlei Anspruch auf öffentlichen Parkraum von Ihsan

>Werden solche Maßnahmen bei euch nicht im Stadtrat / Gemeinderat beschlossen und über deren Mitteilungen bekanntgegeben? Bei uns im Viertel hängt eine Gemeindetafel mit all solchen Ankündigungen, bekommen aber auch regelmäßig Postwurf-Mitteilungen aus dem Rathaus, muss man halt lesen (frei nach den Vogonen ;))

Was die Entscheidungswege angeht und wie diese Entscheidungen zu Maßnahmen üblicherweise kommuniziert werden, hab ich keine Ahnung. Aber bei einer Gemeinde von rund 120k Einwohnern bräuchte es sehr viele Tafeln ;)
Der Internetaushang den lichschalterer verlinkt hat wäre wohl sowas, da war aber nix zu finden.
Und Postwurf kenne ich halt wenn Netcologne oder Rheinenergie was macht, dann und dann reißen wir dort und dort die Straße auf, dann und dann stellen wir das Wasser ab etc.
Und üblicherweise stehen die Parkverbotsschilder auch paar Tage vorher da.
Was ja ganz sinnvoll ist ;)
Hier gab es halt nix, selbst als alles stand keine Infos über Dauer oder Grund, fündig wurde ich ja hinsichtlich der Maßnahmendauer um die Ecke der Störseite der Kölner Verkehrsbetriebe, die eine Haltestelle umlegen mussten.
Ich gehe jetzt aber mal davon aus dass das hier einen verpeilten Sonderfall darstellt und nicht usual business ist.


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