Thema:
Re:Du hast keinerlei Anspruch auf öffentlichen Parkraum flat
Autor: Ihsan
Datum:15.10.19 08:40
Antwort auf:Re:Du hast keinerlei Anspruch auf öffentlichen Parkraum von token

>>Du musst mindestens alle drei Tage prüfen, ob dein Auto dort noch stehen darf. Entsprechend früher müssen dann auch temporäre Halteverbotsschilder mindestens drei Tage früher hingestellt werden.
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>War mir nicht bekannt. Wieder was gelernt. Bzw. war mir schon klar dass man seine Karre nicht irgendwo hinstellen kann ohne dass irgendwann auch abgeschleppt werden darf, nur hätte ich intuitiv mit mehr als drei Tagen gerechnet.
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>>Ich halte das für keine asoziale Regelung. Man nutzt schließlich den öffentlichen Raum exklusiv für das eigene Auto. Auf privatem Grund und Boden wäre dafür leicht mal eine dreistellige Monatsmiete fällig. Angesichts dessen was die Autofahrer da von der Allgemeinheit geschenkt bekommen, ist die Pflicht regelmäßig zu überprüfen, ob das Auto dort weiter stehen kann, wirklich nicht zu viel verlangt.
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>Prinzipiell hast du Recht. Wobei ich Ferienzeiten schon als Spezialfall werten würde. Da ist es schon recht unglücklich wenn man in einem reinen Wohngebiet die Anwohner über geplante Baumaßnahmen die weiträumige Absperrungen erfordert und am ersten Ferienmontag startet, nicht vorab informiert.


Werden solche Maßnahmen bei euch nicht im Stadtrat / Gemeinderat beschlossen und über deren Mitteilungen bekanntgegeben? Bei uns im Viertel hängt eine Gemeindetafel mit all solchen Ankündigungen, bekommen aber auch regelmäßig Postwurf-Mitteilungen aus dem Rathaus, muss man halt lesen (frei nach den Vogonen ;))
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