Thema:
Re:Du hast keinerlei Anspruch auf öffentlichen Parkraum flat
Autor: _bla_
Datum:14.10.19 22:34
Antwort auf:Re:Du hast keinerlei Anspruch auf öffentlichen Parkraum von token

>>Es ist viel mehr so, dass du als Autofahrer in der Pflicht bist regelmäßig (die genaue Iteration mögen jetzt Experten nachreichen) zu überprüfen, ob dein Auto selbst auf legalen Parkplätzen im öffentlichen Raum nicht doch irgendwann im Weg steht; bedeutet im Klartext: wenn du drei Wochen in den Urlaub fährst und niemanden hast, der regelmäßig nach deinem Auto auf öffentlichem Grund schaut, dann ist es dein Problem wenn die Karre abgeschleppt wird. Hatte ich selbst mal: ne Woche auf Geschäftsreise, Auto musste wegen Feuerwehreinsatz weg, ich durfte dann die Aufbewahrung zahlen.
>>
>Betrifft mich persönlich jetzt nicht, aber das ist mal eine schön asoziale Regelung. Da wär mir an deiner Stelle der Kragen geplatzt ;)
>Wobei ein Feuerwehreinsatz noch eine Art Restverständnis mitbrächte weil das ist irgendwie höhere Gewalt. Warum man dafür selbst aufkommen muss, bleibt zwar diskutabel, aber immerhin ist das nichts von langer Hand geplantes.


Du musst mindestens alle drei Tage prüfen, ob dein Auto dort noch stehen darf. Entsprechend früher müssen dann auch temporäre Halteverbotsschilder mindestens drei Tage früher hingestellt werden. Ich halte das für keine asoziale Regelung. Man nutzt schließlich den öffentlichen Raum exklusiv für das eigene Auto. Auf privatem Grund und Boden wäre dafür leicht mal eine dreistellige Monatsmiete fällig. Angesichts dessen was die Autofahrer da von der Allgemeinheit geschenkt bekommen, ist die Pflicht regelmäßig zu überprüfen, ob das Auto dort weiter stehen kann, wirklich nicht zu viel verlangt.


< antworten >