Thema:
Re:Du hast keinerlei Anspruch auf öffentlichen Parkraum flat
Autor: token
Datum:14.10.19 21:56
Antwort auf:Du hast keinerlei Anspruch auf öffentlichen Parkraum von king_erni

>Es ist viel mehr so, dass du als Autofahrer in der Pflicht bist regelmäßig (die genaue Iteration mögen jetzt Experten nachreichen) zu überprüfen, ob dein Auto selbst auf legalen Parkplätzen im öffentlichen Raum nicht doch irgendwann im Weg steht; bedeutet im Klartext: wenn du drei Wochen in den Urlaub fährst und niemanden hast, der regelmäßig nach deinem Auto auf öffentlichem Grund schaut, dann ist es dein Problem wenn die Karre abgeschleppt wird. Hatte ich selbst mal: ne Woche auf Geschäftsreise, Auto musste wegen Feuerwehreinsatz weg, ich durfte dann die Aufbewahrung zahlen.
>

Betrifft mich persönlich jetzt nicht, aber das ist mal eine schön asoziale Regelung. Da wär mir an deiner Stelle der Kragen geplatzt ;)
Wobei ein Feuerwehreinsatz noch eine Art Restverständnis mitbrächte weil das ist irgendwie höhere Gewalt. Warum man dafür selbst aufkommen muss, bleibt zwar diskutabel, aber immerhin ist das nichts von langer Hand geplantes.
Das hier hingegen ist komplett unangekündigt obwohl es wohl geplant gewesen sein muss. Zumindest geh ich mal davon aus dass diese Straßenarbeiten nicht gestern spontan beschlossen wurden, sowas geht logistisch ja auch gar nicht.
Ziemlich kuriose Nummer, zumal das die Sperrung von zwei Straßen, wobei eine davon einen kleinen Verkehrsknotenpunkt markiert, darstellt. Und das in der Ferienzeit. Hach ja...


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